Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens – auch zu Beginn – eines Verteidigers als Beistandes zu bedienen.
Gerade am Anfang eines Verfahrens ist die Konsultation eines Verteidigers wichtig, um frühzeitig die richtigen Entscheidungen treffen zu können, sowie den weiteren Verlauf des Verfahrens positiv zu beeinflussen.
In dringenden Fällen – wie Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung – können Sie uns daher jederzeit unter unserer Notrufnummer erreichen: